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OVG Rheinland-Pfalz, 17.02.2012 - 8 B 10078/12.OVG |
Zitiervorschläge
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17. Februar 2012 - 8 B 10078/12.OVG (https://dejure.org/2012,3161)
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Kurzfassungen/Presse (3)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Nutzungsuntersagung für NPD-Parteiheim in Herschberg kann sofort vollzogen werden
- juraexamen.info (Kurzinformation)
Nutzungsuntersagung für NPD-Parteiheim
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Fehlende baurechtliche Genehmigung - Nutzungsuntersagung für NPD-Parteiheim sofort vollziehbar
Wird zitiert von ... (2)
- VG Neustadt, 18.01.2016 - 3 K 890/15
Haltung von neun Huskys im allgemeinen Wohngebiet unzulässig
Die von der Klägerin auf ihrem Wohngrundstück ausgeübte Nutzung (Haltung von neun Huskys im Rahmen ihres dort angemeldeten Gewerbebetriebes für Schlittenhundefahrten, Zughunde-Seminare, Verkauf von Zubehör) verstößt nach alledem gegen die formell-rechtliche Vorschrift des § 61 LBauO über den Genehmigungsvorbehalt, was in aller Regel zum Erlass einer Nutzungsuntersagung nach § 81 Satz 1 LBauO berechtigt (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17. Februar 2012 - 8 B 10078/12.OVG -). - VG Neustadt, 23.07.2012 - 4 L 625/12
Taubenhaltung mit mehr als 60 Brieftauben in reinem Wohngebiet unzulässig
Die aufgenommene Nutzung verstößt damit gegen die formell-rechtliche Vorschrift des § 61 LBauO über den Genehmigungsvorbehalt, was in aller Regel zum Erlass einer Nutzungsuntersagung nach § 81 Satz 1 LBauO berechtigt (OVG Rheinland-Pfalz, BauR 1997, 103, s. auch Beschluss vom 17. Februar 2012 - 8 B 10078/12.OVG -).